Alle abgeschlossenen Berufsausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens 2 Jahren in den Berufsfeldern:
- Chemie
- Elektrotechnik
- Metalltechnik
oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden staatlich anerkannten Ausbildungsberufe:
- Baustoffprüfer/Baustoffprüferin
- Landwirt/Landwirtin
- Mechatroniker für Kältetechnik/Mechatronikerin für Kältetechnik
- Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin
- Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin (FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion)
- Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin (FR Versorgungs- und Ausrüstungstechnik)
sowie die Absolventen der mindestens zweijährigen Berufsfachschulen für
- biologisch-technische Assistenten
- chemisch-technische Assistenten
- elektrotechnische Assistenten
- industrietechnische und elektrotechnische Assistenten
- Maschinenbau
- physikalisch-technische Assistenten
- umweltschutztechnische Assistenten
Aufgehobene oder durch neue Berufsbezeichnungen ersetzte Berufsbilder, die den o.g. Ausbildungen entsprechen, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
In Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde können auch Absolventen anderer Ausbildungsberufe aufgenommen werden, sofern sie über einschlägige berufliche Erfahrung im Bereich Umweltschutz und regenerative Energien verfügen.
Im Einzelfall kann die Zugangsberechtigung für weitere Bewerber /innen geprüft werden.
Wie lange dauert die Ausbildung an der Technikerschule?
Die Ausbildung zum Techniker /in für erneuerbare Energien dauert bei Vollzeitunterricht zwei Jahre.